MZ 2010 - Die Unabhänigen Zollikofen

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23.12.2010    Dank fürs 2010 und Glückwünsche fürs 2011
Wir danken allen, die uns im vergangenen Jahr durch ihre Hinweise und Anregungen unterstützt, sowie unsere Empfehlungen anlässlich der Gemeindeabstimmungen befolgt haben, im speziellen betreffend die höchst bedauerliche Preisgabe und Schliessung unseres guten und beliebten Betagtenheims zugunsten eines privaten sog. Alterszentrums an der lärmigen und gefährlichen Bernstrasse.

Wir wünschen fürs neue Jahr alles Gute, viel Glück und gute Gesundheit
Der Vorstand
21.10.2010    Ratstelegramm GGR vom 21.10.2010: Rechnung 2010, Budget 2011 und Steuern
Rechnung 2010: Budgetiert ist ein Defizit von Fr. 650'000.-  Heute schon rechnet man mit einem Ertragsüberschuss von 2,5 Mio.Fr. Wir werden also wieder viel zu viel Steuern bezahlt haben, wie in den Jahren 2006-2009, ausmachend Fr. 3 Mio., davon  2,5 Mio. versteckt in Ueberabschreibungen. Dann heisst es, die Rechnung hat ausgeglichen abgeschlossen. All die Jahre haben wir Steuersenkungen beantragt. Dem Rat legen wir die Zahlen vor, in der Hoffnung, dass doch mal gewisse Lehren daraus gezogen werden. Wenn Zollikofen die Rechnungsüberschüsse der Jahre 2007-2009 ins Eigenkapital gelegt hätte, und auch für 2010 tun wird, wären anfangs 2011 etwa 20 Mio.Fr. zur Verfügung, um Defizite zu decken, ohne Steuererhöhung.
Voranschlag 2011: Wieder wird mit grossem Wehklagen ein Defizit von 1,2 Mio.Fr. vorgelegt. Schuld daran sei der Kanton, der für sich und die Gemeinden eine Steuergesetzrevision in Kraft setzt. Für Zollikofen macht’s etwa eine halbe Mio. aus. Der Kanton ist sich seiner Verantwortung bewusst; denn Steuersenkungen dämpfen die Rezession. Die kalte Progression wird ausgeglichen und Abzüge werden erhöht. Die linksgrüne GFL verkündete, die Steuersenkung komme nur den Reichen zugute. Profitieren werden aber auch der „Kleine Mann“ und der gerupfte Mittelstand, der keine KK-Prämien- und andere Ermässigungen in Anspruch nehmen kann.  Beim Voranschlag ist kein Sparwillen auszumachen. Sehr viel Geld gespart werden kann durch: A) Ersatz des GGR durch die Gemeindeversammlung. Dann sind Beschlüsse besser abgestützt. Auch dort können gratis Bier und Eier abgegeben werden wie an der Einwegveranstaltung Osterbott. B) Ersatz des Hauptamtes für das Gemeindepräsidium durch das Halb- oder Nebenamt. Dann wäre die Auswahl von Kandidaten und Kandidatinnen besser. Sagte hier ein nebenamtlicher GP: „Die Hauptamtlichen stecken tagelang die Gringe zusammen, um neue Ausgaben zu beschliessen“. Als Beispiel der „Fall Hirzenfeld“, wo eine jahrzehntelang gültige Regelung mit der Wahl einer Gemeindepräsidentin in Buchsi gebrochen wurde; auch hier war unser GP „an vorderster Front“. Die neue Vereinbarung ist gültig ab 1.4.2011,  die Betriebskosten sind trotzdem für 12 Monate hälftig mit Fr. 253'200 berechnet und zusätzlich sind für das 1. Quartal noch Fr. 7'000.- aus dem Schwimmbadfonds eingesetzt. M’buchsee hat in seiner Rechnung 2009 einen effektiven Ertragsüberschuss von 1,6 Mio.Fr. ausgewiesen und im Voranschlag 2011 einen solchen von Fr. 850'000 eingesetzt. Da hiess es doch, das Bad und die Eisbahn (die wir mit 16 %-Anteil benützen) müssten mangels Geld schliessen.
Steuern ab 2012: Die im Finanzplan ab 2012 vorgesehene Steuererhöhung werden wir nicht einfach durchwinken.  
T. Oesch, GGR-Mitglied

08.07.2010   Ratstelegramm GGR vom 30.6.2010: Aufhebung der Ausnützungsziffer AZ
Die AZ stellt eine seit Jahrzehnten leicht verständliche Zahl dar. Sie beziffert das Verhältnis des umbauten Raums zum Grundstück. Bis 1993 galt für Ein- und Zweifamilienhäuser-Zonen eine AZ von 0,25 und 0,35. Diese wurden danach generell erhöht auf 0,5, was als gewaltiger Schritt für mehr Ausnützung des Bodens bedeutet hat. Um- und Ausbauten wurden ermöglicht. Im 2007 hat der Gewerbeflügel der SVP im GGR eine Motion (also Zwang) eingereicht, um diese AZ aufzuheben, die vom Gemeinderat GR und Bauverwalter Hs.R. (ex SVP) mit gewichtigen Argumenten bekämpft wurde, wie z.B.: Die AZ sichert den Nutzungsanspruch, schliesst behördliche Willkür aus, schafft Rechtsgleichheit, trägt zur Erhaltung eines bestimmten Charakters von Quartieren bei, ein Verzicht erfordert grössere Regeldichte. Anfangs 2008 hat der GGR die Motion in ein Postulat umgewandelt, also nur zur Prüfung. Im Frühjahr 2009 legte der GR eine neue Vorlage zur Mitwirkung vor: Er hat die AZ 0,5 belassen, dazu aber unter Mitarbeit des Ortsplaners noch in 9 empfindlichen, erhaltenswerten Quartieren die AZ 0,35 wieder eingeführt. 2010 hat derselbe GR unter GP Funk, aber ohne den inzwischen pensionierten Bauverwalter, eine Kehrtwende von 180 Grad vollzogen, indem er den Gewerblern nachgab und die Aufhebung der AZ in den genannten Zonen beschloss. Seine früher vorgebrachten Argumente waren nichts mehr wert.

Im GGR setzt sich vorallem die SVP für die Aufhebung ein, unterstützt von FDP und als SVP-Satellit die EVP. CVP, GFL, SP und wir unterliegen mit 13 zu 19 Stimmen. Ein SVP-Gewerbevertreter lobt die Ja-Sager und dankt überschwenglich. Dieser Entscheid wird jedoch fatale Folgen für unser Dorf haben. Dem Wildwuchs wird Tür und Tor geöffnet. Intakte und schmucke Häuser werden à discrétion abgerissen, um grösseren Betonklötzen Platz zu machen. Das passt ins Zeitbild der Wertvernichtung, auch der moralischen.

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Der Gemeinderat hat ihn genau vor die Sommerferien terminiert. Genügend Unterschriften in dieser und kurzen Zeit zu sammeln ist kein leichtes Unterfangen, um eine Volksabstimmung zu erwirken. Anlässlich der letzten Wahlen hiess es doch „es <b><u>funkt</u></b>ioniert“.
Wir wünschen schöne Sommer- und ferienzeit.
T. Oesch, GGR-Mitglied

28.04.2010    Ratstelegramm GGR vom 28.4.2010
Die ältere Generation und unser Betagtenheim
Ueberschwänglich stellen die Gemeinde-Oberen ein privates 70-Millionen-Alterszentrum vor, das direkt an der lärmigen, abgasreichen und gefährlichen Bernstrasse geplant ist. Dabei machen sie unser Betagtenheim schlecht. Schon vor der Ratssitzung sind Orientierungsversammlungen durchgeführt worden. Das waren Brain washings. Vorallem die SVP und der Freisinn sind hyperaktiv, was sich bereits in mehreren MZ-Artikeln bemerkbar machte. Der Grund ist offensichtlich: Es geht um sehr viel Geld. Da wird schwarz gemalt, unser Heim müsse für 27 Mio Franken umgebaut und aufgestockt  werden, etc. GP Funk will à tout prix unser Heim aufgeben „man darf doch nicht das neue Bernstrasse-Alterszentrum konkurrenzieren“. Diejenigen, die solches unterstützen, sollen ruhig in dieses Ghetto umziehen, Ghetto auch deshalb, weil die Fenster nicht geöffnet werden können. Dann gibt’s bei uns mehr Platz, sodass die Pflege-Zweier- in Einerzimmer umgebaut werden können, ohne dass das Heim aufgestockt werden muss. Zudem verzeichnet unser Heim etwa 40 Austritte und Todesfälle pro Jahr.

Obschon etliche kritische Stimmen laut werden, stimmt der Rat dem Grossprojekt zu. Die Volksabstimmung ist auf 13. Juni angesetzt. Wir werden hier noch auf Personalfragen, Betriebsabläufe, Tarifobergrenze, Erdbebensicherheit, Heime hier und in der Nachbarschaft sowie auf anderes hinweisen.

Fazit: Die Menschen werden komplett vergessen. Wir erachten es als unsere Pflicht, uns für sie und unser Heim einzusetzen.
T. Oesch, Präsident

24.03.2010    Ratstelegramm GGR vom 24.3.2010
Zwei parlamentarische Vorstösse geben Anlass zu Diskussionen:
• Die GFL wünscht die Ueberarbeitung des 10-jährigen Umweltkonzeptes und fordert damit einerseits den Gemeinderat heraus und andererseits weckt sie unsanft den Präsidenten der Umwelt- und Landschaftskommission aus dem Dornröschenschlaf. Der GR plagiert, wie Zollikofens Teilrichtplan „ökologische Vernetzung“ als Vorzeigebeispiel diene. Hier hacken wir ein: Der Zufall will es, dass nur zwei Tage vor der GGR-Sitzung Anwohner und wir in Einspracheverhandlungen gegen die beabsichtigte Abholzung einer ganzen, geschützten  Eichenreihe im Schweizerhubel angetreten sind, dort wo noch der Specht singt. Eine seinerzeitige Volksabstimmung über die ökologische Vernetzung von der Aare zum Tannholz und Buchsiwald wird so unterlaufen. Wieder einmal wird klar, wie weit Schönfärberei von der Wirklichkeit entfernt ist und wie in Zollikofen klare Volksbeschlüsse umgebogen werden.
• Mit einer Interpellation will die GFL wissen, wie es weitergeht mit unseren Finanzen, nachdem das Kantonsparlament eine teuersenkung für Kanton und Gemeinden beschlossen hat. Vor den Grossratswahlen hat die gleiche Gruppierung lamentiert, der Kanton vergreife sich an der Gemeindekasse und Steuererhöhungen seien unumgänglich. Vom Gemeinderat her tönts ähnlich pessimistisch. Die angeordnete Steuersenkung mache hier etwa Fr. 600'000 aus. Das sehen wir so: Der Kanton will die Wirtschaftskrise mildern und hilft uns Steuerzahlern, indem uns weniger Geld aus dem Portemonnaie gezogen wird. Eine Steuersenkung ist hier sowieso fällig. Gerade in diesen Tagen sind die Zahlen der Rechnung 2009 bekannt geworden. Mit einer Abweichung von 1 Mio.Fr. zum Voranschlag, wird wie in den letzten Jahren ein Ertragsüberschuss ausgewiesen, diesmal Fr. 440'000. Bevor eine Steuererhöhung durchgesetzt wird, muss das hohe Eigenkapital, d.h. zu viel bezahlte Steuern, angezapft werden. Die Budgetdebatte für 2011 ist also lanciert.
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Wir wünschen frohe Osterfesttage.
T. Oesch, Präsident

08.03.2010    Ratstelegramm GGR vom 24.2.2010
Das Geschäft Sanierung bzw. Umbau des Gemeindehauses wird mit 20 zu 12 Stimmen zurückgewiesen, aus folgenden Gründen: In den letzten Jahren wurden die Aufwendungen für die Sanierung im Finanzplan sukzessive höher eingesetzt, zuletzt auf rund 2 Mio.Franken. Nun wird ein Umbau für 2,8 Mio. vorgestellt, plus 15 % Ungenauigkeit und Teuerung, also für rund 3 Mio.Fr. Unbestritten sind die Fassadenrenovation und der Ersatz der Fenster. Aber soll der Eingangsbereich in eine Halle umgebaut, die Abwartswohnung aufgehoben, das Attikageschoss erweitert, ein Konferenzsaal für mehr als 30 Personen, eine grössere Kantine und ein Anbau mit Lift für 9 Personen gebaut werden? Oder sollen z.B. Holzfenster mit elektrisch gesteuerten Storen beschafft und eine Dusche eingerichtet werden? Gemäss GP Funk müsse das Haus für Investoren repräsentieren. Das wird von der SP wärmstens unterstützt, nach der Maxime „Pulver raus“. Auch die Freisinnigen setzen sich dafür ein; man kennt’s: „Wasser predigen und Wein trinken“. Aber SVP, CVP, GFL, EVP und wir Unabhängige wollen den Zweckbau sanieren. Nach erfolgter, klarer Abstimmung kanzelt Funk, Freisinn, die Sanierer mit seiner diktatorischen Rechthaberei ab, um uns mundtot zu machen. Da verweisen wir im Gegensatz dazu auf den Beitrag im letzten MZ unseres letzten nebenamtlichen Gemeindepräsidenten Godi Aebi „Steuersenkung, bitter nötige Therapie; knappe Mittel wecken beim Tüchtigen Kreativität“. In 14 Tagen sind Grossratswahlen. Solche Leute wie er gehören dorthin wie hierher.   
T. Oesch, Präsident  

18.02.2010    Neues Schulreglement
Ohne grosses Aufsehen haben wir unsere Vernehmlassung abgeliefert. Dabei konnten wir uns auf unsere langjährigen Erfahrungen als Mitglied, Vizepräsident oder Präsident der Primarschul- und Sek.-Kommissionen stützen. Hier in Stichworten:
Kindergarten: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Kinder dem ihrem Zuhause am nächsten liegendenden Kindergarten zugeteilt werden. Wir erinnern daran, dass wir uns mit Eltern erfolgreich gegen die Zuteilung von Kleinkindern aus der Häberlimatte zum KG Steinibach gewehrt haben.
Mehrjahrgangsklassen: Die Bildung solcher Klassen lehnen wir ab, weil die Nachteile einer solchen Organisation auf der Hand liegen.
Schulleitungen: Es ist abwegig, für die Primarschule nur noch eine Schulleitung zu schaffen. Wir wehren uns gegen eine übermässige Zentralisierung der Führungsaufgaben nach den bereits bekannten FDP-Modellen (CEO-Schulleiter, Schulkommission als Verwaltungsrat und dergleichen). Wir befürworten eigene Schulleitungen pro Schulanlage.
Gesamtschulkonferenz: Betreffend deren Kompetenzen vermuten wir, dass die recht vagen Formulierungen im Entwurf in das seit längerem von der FDP angestrebte, nicht zu den gewachsenen Schulstrukturen passende Führungsmodell münden werden. Wir fordern Neufassung im Sinne unserer Einwände.

12.02.2010|Vernehmlassung des FdU zum Entwurf Schulreglements-Revision (SCHR)
Im Folgenden äussern wir uns nur zu den Reglementsinhalten, mit deren Formulierung wir nicht einverstanden sind.
Zuteilung zum Kindergarten im Wohngebiet
Die Formulierung von Artikel 2 Absatz 3 mutet sehr defensiv an. Zuerst ist das Prinzip zu formulieren, dass jedes Kind den seinem Wohnort am nächsten liegenden Kindergarten besuchen können soll. In der Praxis soll gerade in Bezug auf die noch kleinen Kindergar-tenkinder, denen keine längeren „Schulwege“ zugemutet werden können, dieses Prinzip hochgehalten werden. Die Gemeinde hat es in der Hand, mit einer zu optimierenden räumlichen und personellen Situation Ausnahmen möglichst zu vermeiden. Erst als ulti-ma ratio sollen Zuweisungen zum zweitnächst gelegenen Kindergarten möglich sein. Da-zu braucht es keine ausdrückliche Regelung im Schulreglement.
Mehrjahrgangsklassen
Es geht nirgendwo hervor, aus welchen Gründen Mehrjahrgangsklassen (Art. 3 und 4) eine „pädagogisch sinnvolle  Schulstruktur“ darstellen könnten, die „sozial integrative Auswirkungen hat“. Die Versicherung, diese Klassenart habe „keinen schulorganisatori-schen Hintergrund (Schülerzahlen)“, wirkt keineswegs überzeugend. Wir wünschen uns eine Nennung der näheren Kriterien, möglichst im Reglement selbst oder zumindest im Kommentar, nach welchen die Bildung solcher Klassen pädagogisch sinnvoll sein könn-te. Mehrjahrgangsklassen sind herkömmlicherweise Notbehelfe in Gemeinden, die zur Bildung von ganzen Klassen zuwenig Kinder aufweisen. Nach unserer Auffassung liegen die Nachteile einer solchen Organisation auf der Hand. Die Möglichkeit der Bildung von Mehrjahrgangsklassen ist zu streichen. Erweist sich die gleichzeitige Unterrichtung von Schülern verschiedener Jahrgänge etwa in einzelnen Fächern als sinnvoll, kann dies auch ohne ausdrückliche Regelung im SCHR geschehen.
Schulleitungen
|Der Reglementsentwurf sieht nur noch zwei eigene Schulleitungen, für die Primarschule und für die Sekundarstufe I vor. Wir begrüssen selbstverständlich, dass die Sekundarstu-fe I eine eigene Schulleitung behält und wehren uns gegen eine übermässige Zentralisie-rung der Führungsaufgaben nach den bereits bekannten FDP-Modellen (CEO-Schulleiter, Schulkommission als Verwaltungsrat und dergleichen). Wir sind der Meinung, dass am falschen Ort gespart wird, wenn für die gesamte Primarstufe mit ihren verschie-denen, räumlich recht weit auseinanderliegenden Standorten nur noch eine Schulleitung eingesetzt wird.  Wir befürworten eine Lösung, bei welcher zumindest an den peripheren Standorten weiterhin je eine eigene Schulleitung eingesetzt wird. Der Einsetzung einer  gemeinsamen Schulleitung für die nahe beieinander liegenden Schulhäuser Zentral und Wahlacker würden wir im Sinn einer Kompromisslösung eher noch zustimmen. Für eine einzige Schulleitung für die gesamte Primarstufe wäre dagegen nach unserer Überzeugung die administrative, personelle (Zahl der Schülerinnen und Schüler, Zahl der Lehrkräfte) und räumliche Führungsspanne zu weit, eine professionelle und effiziente Wahrnehmung der Schulführungsaufgabe würde dadurch erheblich in Frage gestellt.
Wir befürworten:
- eigene Schulleitungen pro Schulanlage der Primarstufe (Geisshubel, Steinibach und  Wahlacker/Zentral)
- die Bereitstellung ausreichender Sekretariatskapazitäten gemäss den Empfehlungen der kantonalen Erziehungsdirektion
- die explizite Aufrechterhaltung der Möglichkeit, Schulleitungsteams (vgl. Sekstufe I) zu bilden (diese Möglichkeit wurde im Entwurf stillschweigend fallen gelassen!)
Gesamtschulleitungskonferenz
Es ist naheliegend und wurde bisher mit gutem Erfolg praktiziert, dass die beiden Schul-stufen Primar und Sekstufe I gewisse übergreifende Aufgaben wahrzunehmen haben. Sehr viele Berührungspunkte gibt es zwischen den beiden Schulen indessen erfahrungs-gemäss nicht. Für den vorhandenen Koordinationsbedarf reichen die bisherigen Instru-mente (u.a. gelegentliche Koordinationskonferenzen der Schulleitungen) vollständig aus. Für den Gemeinderat, die zuständige Departementsleitung und die Schul- und Finanz-verwaltung bleiben korrekterweise noch wesentliche, nicht zu delegierende Führungsauf-gaben im bisherigen Rahmen übrig. Wir haben Anlass zur Vermutung, dass die recht va-gen Formulierungen von Artikel 12 des Entwurfs zur „Gesamtschulleitungskonferenz“, deren Kompetenzen erst noch separat zu regeln sein sollen (Funktionendiagramm als Er-lass...?), geradewegs in das seit längerem von der FDP angestrebte, nach unserer Auf-fassung nicht zu den gewachsenen Schulstrukturen von Zollikofen passende Führungs-modell münden werden. Wir beantragen die Streichung von Artikel 12 und eine Neufor-mulierung im Sinn unserer Einwände.
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